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Softwarelizenzvertrag

SOFTWARE-LIZENZVERTRAG
FÜR DIE NUTZUNG DES KUNDENPANELS DER APP GRUPPE

Vor der Nutzung der Programme machen Sie sich mit dem Vertrag und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten genau bekannt. Voraussetzung für die rechtmäßige Nutzung der Programme ist die Zustimmung zu diesem Vertrag. Der Vertrag wird zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer geschlossen und stellt einen verbindlichen Vertrag zwischen den Parteien dar. Erst nachdem Sie diesen Vertrag akzeptiert haben, können Sie die Programme legal nutzen. Wenn der Lizenznehmer dem Vorstehenden nicht zustimmt, darf er die Programme nicht verwenden. Dieser Vertrag wird im Zusammenhang mit einem gesonderten Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen dem Lizenznehmer als Auftraggeber und der Gruppe APP abgeschlossen, der die Ausführung von Fertigungsaufträgen oder Erbringung von Dienstleistungen durch die Gruppe APP als Lieferanten, betrifft.

§ 1. DEFINITIONEN

Die Vertragsparteien geben den folgenden im Vertrag verwendeten Begriffen die folgende Bedeutung:

  1. „Lizenzgeber” oder wechselweise „APP DE” –

ALPHA PLANT PRINT GMBH
Leisewitzstr. 37 b
30175 Hannover, Deutschland
Tel. +49 (0)511 3392 0
Fax +49 (0)511 3392 239
E-Mail: info@alphaplantprint.de
Internetseite: www.alphaplantprint.de

  1. Lizenznehmer – eine natürliche Person, die eine Geschäftstätigkeit ausübt, eine juristische Person und eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, die das Recht zur Nutzung der Programme gemäß den Bedingungen des Vertrages erwirbt.
  2. Vertragsparteien – Lizenznehmer und Lizenzgeber gemeinsam.
  3. Gruppe APP – unten genannte Gesellschaften:

ALPHA PLANT PRINT GMBH
Leisewitzstr. 37 b
30175 Hannover, Deutschland
Tel. +49 (0)511 3392 0
Fax +49 (0)511 3392 239
E-Mail: info@alphaplantprint.de
Internetseite: www.alphaplantprint.de

ALPHA PAPER PACK SP. Z O.O. 
Woźniki 1 d
62-260 Łubowo, Polen
Tel.: +48 61 425 14 50
Tel.: +48 61 611 00 25
E-Mail: info@alphapaperpack.pl
Internetseite: www.alphapaperpack.pl

ALPHA PLANT PHOTO GMBH
Biberstraße 10/5
1010 Wien, Österreich
E-Mail: info@alphaplantprint.de
Internetseite: www.alphaplantphoto.at

Jeder Benutzer, der die Domains www.alphapaperpack.pl und www.alphaplantphoto.at aufruft, wird automatisch auf die Domain www.alphaplantprint.de umgeleitet, die den integrierten Internetauftritt der APP-Gruppe präsentiert.

  1. Programme – Computersoftware, die im Browser unter www.alphaplantprint.de verfügbar ist, mit den im Vertrag genannten Funktionen und dem dort genannten Verwendungszweck, die besteht aus:
    a) Bilderdatenbank (Fotodatenbank), dient der Suche nach Fotos, Videos und Videosequenzen, die im Programmstock verfügbar sind, und deren Archivierung [im Folgenden: Bilderdatenbank]
    b) Verpackungseditor, der aus dem Basisprogramm und dem Arbeitsprogramm [im Folgenden: Verpackungseditor] besteht, mit dem die Verpackung bearbeitet wird.
  2. Vertrag mit einer Gesellschaft der Gruppe APP – ein zwischen dem Lizenznehmer und einer der Gesellschaften der Gruppe APP abgeschlossener Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen oder die Lieferung von Waren an den Lizenznehmer.
  3. Vertrag – dieser Software-Lizenzvertrag für die Nutzung der Software.

§ 2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Der Lizenzgeber erklärt, dass er berechtigt ist, eine Lizenz zur Nutzung der Programme in dem im Vertrag festgelegten Umfang zu erteilen, und dass die Nutzung der Programme in dem im Vertrag festgelegten Umfang die Urheberrechte der Autoren des Programms nicht verletzt.
  2. Die Programme sind Computerprogramme im Sinne des polnischen Gesetzes vom 4. Februar 1994 über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (d. h. vom 17. Mai 2006, Gesetzblatt Nr. 90, Pos. 631, in der geänderten Fassung) („Urheberrecht“) und unterliegen dem gesetzlichen Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz und anderen anwendbaren allgemein geltenden Rechtsvorschriften.
  3. Der Lizenznehmer erwirbt aufgrund des Vertrages nur das Recht zur Nutzung der Programme in dem im Vertrag festgelegten Umfang und nicht aufgrund der Übertragung der Urheberrechte.

§ 3. LIZENZUMFANG

  1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, im Gebiet der EU für die Dauer des Vertrages mit einer Gesellschaft der Gruppe APP oder bis auf Widerruf gültige Lizenz zur Nutzung der Programme in Form ihrer Verwendung durch den Lizenznehmer in dem im Vertrag festgelegten Umfang (im Folgenden: „Lizenz“).
  2. Die Lizenz wird im Rahmen der Zusammenarbeit und Gültigkeit des Vertrags mit der Gesellschaft der Gruppe APP kostenlos gewährt, um die Erfüllung des Vertrags mit der Gesellschaft der Gruppe APP zu ermöglichen;
  3. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Programme für den Eigengebrauch, ausschließlich gemäß ihrem Verwendungszweck und ihren Funktionen sowie in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts und der guten Sitten, zu nutzen.
  4. Es ist verboten, die Programme zur Begehung irgendwelcher Straftaten oder wenn sie gegen die guten Sitten verstoßen zu verwenden.
  5. Der Lizenzgeber ist nicht damit einverstanden, dass der Lizenznehmer an den Programmen irgendwelche Änderungen, Ergänzungen, Anpassungen oder Modifikationen vornimmt, es sei denn, dies ist durch die verfügbaren Funktionen der Software zulässig, sowie weitere Übersetzungen, Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren und Brechen des Quellcodes der Programme. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der Programme keine Aktivitäten durchzuführen, die darauf abzielen, Computerprogramme mit ähnlichen Verwendungszwecken oder Funktionen wie diese Programme zu erstellen.
  6. Der Lizenzgeber ist nicht damit einverstanden, dass der Lizenznehmer Viren, Würmer, Trojanische Pferde und andere Codes und Anweisungen in Bezug auf die Programme anwendet, die darauf abzielen, die Programme oder die darin enthaltenen Daten, z.B. Fotodatenbanken, zu verzerren, zu löschen, zu beschädigen, zu disassemblieren.
  7. Der Lizenzgeber ist nicht damit einverstanden, dass die in den Programmen enthaltenen Informationen zu Urheberrechten oder anderen Eigentumsrechten entfernt, überdeckt oder geändert werden.
  8. Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer nicht, die Warenzeichen des Lizenzgebers oder andere Warenzeichen, die in den Programmen enthalten sind, in irgendeiner Weise zu verwenden. Alle Warenzeichen, einschließlich des Programmnamens und -logos, sind auf der Grundlage der anwendbaren allgemein geltenden Rechtsvorschriften gesetzlich geschützt. Der Lizenznehmer ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers oder anderer relevanter Einheiten nicht berechtigt, die im ersten Satz oben genannten immateriellen Güter ganz oder teilweise auf irgendeine Weise und in irgendeiner Form aufzuzeichnen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten.
  9. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Übereinstimmung der Nutzung der Programme durch den Lizenznehmer mit den Bedingungen des Vertrages zu kontrollieren.
  10. Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrages an Dritte zu übertragen.

§ 4. VERWENDUNG DER PROGRAMME

  1. Die Programme sind für den Einsatz in folgenden Bereichen bestimmt:
    a) Bilderdatenbank, dient der Suche und Archivierung vorhandener Dateien, d.h. Fotos, Videos, Videosequenzen, ohne die Möglichkeit, eigene Materialien durch den Lizenznehmer hinzuzufügen.
    b) Verpackungseditor, der aus dem Basisprogramm und dem Arbeitsprogramm besteht, dient zur Bearbeitung der Verpackungen und halbautomatischen Verarbeitung von Daten, die im Rahmen der abgeschlossenen Verpackungsbearbeitungsetappe gespeichert wurden.
  2. Die Nutzung der Programme setzt voraus, dass der Lizenznehmer ein individuelles Login und Passwort verwendet – der Zugriff auf die Software wird jeweils individuell für jeden Benutzer gewährt, nach vorheriger Beantragung des Zugriffs auf die Software an die E-Mail-Adresse: mailto: petra.steinkampf@alphaplantprint.de. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Zugang zu verweigern oder zu widerrufen – nach eigenem Ermessen.
  3. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die über die Programme übermittelten Daten zu überprüfen und ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Aktualität der Daten, die den Programmen unter Verwendung der auf der Website der Programme veröffentlichten Formulare oder Funktionen bereitgestellt werden.

§ 5. AKTUALISIERUNG (UPDATES)

  1. Während der Vertragslaufzeit kann der Lizenzgeber Programmaktualisierungen liefern.
  2. Die im Punkt 1 genannten Aktualisierungen dienen ausschließlich dem Zweck der Verbesserung, Modernisierung und Weiterentwicklung der Programme und können die Form von Fehlerbeseitigungsprogrammen, verbesserten oder neuen Funktionen oder vollständig neuen Versionen der Programme annehmen.
  3. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass alle im Punkt 1 genannten Updates (Aktualisierungen) oder ein Teil jedes Updates automatisch ohne Zutun des Lizenznehmers installiert werden oder sich verpflichtet, solche Maßnahmen bei Bedarf zu treffen.
  4. Jede zusätzliche oder neue Programmkomponente, die im Rahmen der im Punkt 1 oben genannten Aktualisierungen übergeben werden, stellen einen integralen Bestandteil der Programme dar und unterliegen den Bestimmungen dieses Vertrages.

§ 6. HAFTUNG

  1. Der Lizenzgeber garantiert nicht, dass die Programme ohne Unterbrechungen, Verzögerungen oder Fehler funktionieren. Die Nutzung der Programme hängt von einer Reihe von Faktoren ab, die Kommunikationsfehler verursachen können, darunter u.a.: lokales Netzwerk und Netzwerkeinstellungen, Firewall, Internetdienstanbieter, öffentliches Internet und Stromversorgung. Der Lizenzgeber haftet nicht für Störungen, Unterbrechungen oder Verzögerungen, die durch einen Ausfall oder Defekt einer dieser oder anderer Komponenten verursacht werden, die sich seiner Kontrolle entziehen.
  2. Der Lizenzgeber haftet, soweit dies nach allgemein geltenden Rechtsvorschriften zulässig ist, nicht für Schäden, die dem Lizenznehmer oder Dritten durch die Nutzung der Programme oder die Unfähigkeit, die Programme gemäß den Bedingungen des Vertrags zu nutzen, entstehen; auch nicht für Schäden, die beim Lizenznehmer oder bei Dritten aufgrund der Verletzung der Vertragsbedingungen, insbesondere infolge einer unbefugten (ohne Einholung einer Lizenz) oder unsachgemäßen (nicht bestimmungsgemäßen) Nutzung der Programme, entstehen.
  3. Der Lizenzgeber haftet insbesondere nicht für Schäden, die aus der Nutzung, unsachgemäßer Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Programme, Schäden aus Datenverlust oder -verfälschung, Schäden aus der Verbreitung schädlicher Anwendungen über diese Programme oder aus der Sperrung der Nutzung anderer Software resultieren.
  4. Der Lizenzgeber haftet nicht für die Mängel der Programme und für die Fehler der Programme und der vom Lizenznehmer bei der Nutzung der Programme verarbeiteten Daten sowie für die Folgen ihrer Verarbeitung. Die Vertragsparteien schließen die Rechte des Lizenznehmers aus der Gewährleistung aus.
  5. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung der Programme durch den Lizenznehmer ergeben. Im Falle einer Geltendmachung der Ansprüche durch Dritte gegen den Lizenzgeber im Zusammenhang mit der Nutzung der Programme durch den Lizenznehmer oder bei Einleitung eines diesbezüglichen Verfahrens gegen den Lizenzgeber wird der Lizenznehmer direkt in einen Rechtsstreit auf der Seite des Beklagten eintreten und den Lizenzgeber von allen Ansprüchen freistellen, alle anerkannten oder rechtskräftig entschiedenen Ansprüche des Klägers erfüllen (einschließlich Entschädigung und Wiedergutmachung), alle Verfahrenskosten oder Kosten einer gütlichen Beilegung des Falls und die Kosten des Lizenzgebers für Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit dem entstandenen und dokumentierten Streit decken, sowie alle möglichen Schritte unternehmen, um den Rechtsstatus wiederherzustellen.

§ 7. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Die Nutzung der Programme erfordert ein Gerät mit Internetzugang.   Bevorzugte technische Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Nutzung der Programme sind: Browser in der neuesten verfügbaren Version oder einer Version, die der neuesten verfügbaren Version vorausgeht, Computer, Maus oder ein anderer Manipulator und Tastatur, aktivierte Cookies und JavaScript, Programm zum Lesen von Dateien, die in den Programmen verfügbar sind, insbesondere JPG.

§ 8. PERSONENBEZOGENE DATEN
A. Personenbezogene Daten, die vom Lizenzgeber als Administrator personenbezogener Daten verarbeitet werden

  1. Der Lizenzgeber ist der Administrator der vom Lizenznehmer zum Zwecke des Vertragsabschlusses und der Nutzung der Programme bereitgestellten personenbezogenen Daten, d. h. Name, Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Adresse des Firmensitzes oder Wohnsitzes, Angaben zur Dienststelle oder Funktion und zum vertretenen Unternehmen.
  2. Der Lizenzgeber verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften, darunter ausschließlich in den Fällen, wenn – und in dem Umfang, in welchem – mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
    a) die Verarbeitung ist für die Erfüllung des Vertrags erforderlich, dessen Partei der Lizenznehmer als betroffene Person, die die Daten betreffen, ist, oder um auf Verlangen der betroffenen Person vor Abschluss des Vertrags Maßnahmen zu ergreifen: Name, Nachname, Wohnadresse oder Firmensitz des Lizenznehmers, der eine natürliche Person ist, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Lizenznehmers, Daten über die Dienststelle oder Funktion;
    b) die Verarbeitung ist zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung des Lizenzgebers als Datenadministrators erforderlich;
    c) die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Lizenzgebers als Datenadministrators erforderlich, insbesondere im Bereich der Geltendmachung der Ansprüche oder beim Direktmarketing für eigene Produkte.

B. Personenbezogene Daten, die zur Verarbeitung anvertraut werden

  1. Der Lizenzgeber darf auch personenbezogene Daten verarbeiten, die ihm zwecks Realisierung des Vertrages zur Verarbeitung durch den Lizenznehmer anvertraut wurden, und in dem dazu erforderlichen Umfang, was insbesondere personenbezogene Daten umfasst, die in der Programmdatenbank enthalten sind.
  2. Die Verarbeitung der anvertrauten Daten ist abhängig von der Art der Bereitstellung der Programme und erfolgt auf dem vom Lizenzgeber für die Vertragserfüllung genutzten Server.
  3. Zugleich erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass der Lizenzgeber – soweit zur Erbringung der im Punkt 2 beschriebenen Leistungen erforderlich – Dritte als seine Subunternehmer einsetzt und diese insoweit zum Zugriff auf die oben genannten personenbezogenen Daten berechtigt, oder, falls erforderlich, mit der Verarbeitung personenbezogener Daten Dritte beauftragt (sog. Unterbeauftragung), jedoch nur in dem Umfang, der zur Umsetzung der oben genannten Leistungen erforderlich ist. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, auf jedes Verlangen des Lizenznehmers die Liste der oben genannten Einheiten/Dritten vorzulegen. Insbesondere erklärt der Lizenzgeber, dass er mit der Verarbeitung personenbezogener Daten die Einheit beauftragt, deren Hosting-Dienste er nutzt.
  4. Nach Abschluss der Erbringung von Verarbeitungsdienstleistungen löscht der Lizenzgeber je nach Entscheidung des Lizenznehmers als Auftraggeber innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der Fertigstellung der Leistungen alle ihm im Rahmen des Vertrags anvertrauten personenbezogenen Daten oder gibt sie an den Lizenznehmer zurück und löscht alle vorhandenen Kopien davon, es sei denn, die Speicherung personenbezogener Daten wird in gesonderten Rechtsvorschriften angeordnet.
  5. Der Lizenzgeber erklärt, dass die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Personen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ermächtigt wurden, und dass diese Personen mit den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten und der Verantwortung für deren Nichteinhaltung vertraut gemacht wurden, und sich verpflichteten diese Bestimmungen einzuhalten und die verarbeiteten Daten und die Methoden ihrer Sicherung auf unbestimmte Zeit geheim zu halten.

§ 9. AUFLÖSUNG DES VERTRAGES

  1. Jede der Parteien ist berechtigt, den Vertrag mit einer einwöchigen Kündigungsfrist zu kündigen.
  2. Im Falle eines Verstoßes des Lizenznehmers gegen die Bestimmungen des Vertrages wird der Lizenzgeber eine Frist von mindestens 3 Tagen zur Beendigung der Verstöße und zur Beseitigung ihrer Auswirkungen setzen. Bei Nichteinhaltung der festgesetzten Frist ist der Lizenzgeber berechtigt, den Vertrag einseitig fristlos, d. h. mit sofortiger Wirkung, zu kündigen.
  3. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Vertrag zu ändern. Im Falle einer Vertragsänderung informiert der Lizenzgeber den Lizenznehmer über die Vertragsänderung über die Software und/oder mittels elektronischer Kommunikation an die vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse. Wenn der Lizenznehmer den neuen Inhalt des Vertrags nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, dies dem Lizenzgeber unter Androhung der Nichtigkeit innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich mitzuteilen. Die oben genannte Mitteilung kommt einer fristlosen Kündigung des Vertrages gleich.
  4. Das Erlöschen oder Kündigung des Vertrages mit einer Gesellschaft der Gruppe APP kommt dem Erlöschen dieses Vertrages gleich.
  5. Im Falle des Erlöschens des Vertrages aus irgendeinem Grund ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Nutzung der Programme unverzüglich einzustellen.

§ 10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt seiner Annahme durch den Lizenznehmer. Die Zustimmung des Lizenznehmers ist gleichbedeutend mit der Zustimmung zu allen im Vertrag festgelegten Bedingungen.
  2. In den in diesem Vertrag nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des allgemein geltenden polnischen Rechts.
  3. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen können, werden vom Bezirkgericht in Posen (Sąd Okręgowy w Poznaniu) entschieden.